News rund um das Thema Gas

Wichtige Info für alle Gaskunden: Sofern Sie am 1. Dezember 2022 durch uns mit Gas beliefert werden, ist von Ihnen im Dezember kein Abschlag für Gas zu zahlen. Der Bund wird im Rahmen einer Soforthilfe im Winter einmalig eine Zahlung für Sie direkt an uns leisten. Die Zahlung des Bundes wird in der nächsten Abrechnung, die den Monat Dezember 2022 umfasst, mit Ihrem Dezemberabschlag verrechnet. Wichtig für Sie: Aufgrund der Berechnungsformel für die Soforthilfe Gas kann der in der Abrechnung zu Ihren Gunsten dann angesetzte Betrag von Ihrem normalen Abschlag im Dezember 2022 abweichen. Die Höhe errechnet sich aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas, dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises.

Wie erhalten Sie die Soforthilfe Gas?

  • Sie haben uns ein SEPA-Mandat erteilt? Gut, dann müssen Sie nichts tun. Wir buchen im Dezember keinen Abschlag für Gas von Ihrem Konto ab.
  • Sie zahlen per Überweisung oder Dauerauftrag? Dann setzen Sie Ihre Abschlagszahlung für Gas und Wärme im Dezember bitte einmalig aus. Dennoch bei uns eingehende Zahlungen werden wir selbstverständlich in der nächsten Abrechnung die den Monat Dezember 2022 umfasst berücksichtigen.

Für Sie lohnt es sich weiterhin, Energie zu sparen. Denn die Soforthilfe orientiert sich an einem prognostizierten Durchschnittsverbrauch, und nicht an Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Liegt der bei Rechnungserstellung ermittelte Verbrauch unter der Prognose, kommt Ihnen die Soforthilfe trotzdem auf den tatsächlichen Verbrauch in vollem Umfang zu Gute. Ausserdem gilt die ab März 2023 geplante Gaspreisbremse für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen nur für 80 Prozent des Verbrauchs, darüber hinaus müssen Kunden vollständig ihre normalen Preise zahlen. Für diese Preise wird sich aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten  leider vorerst keine Entspannung zeigen.

Bitte beachten Sie, dass die Soforthilfe nur für Gaskunden besteht. Wenn Sie von uns (auch) mit Strom versorgt werden, sind die vereinbarten Zahlungen weiterhin wie gewohnt zu leisten.

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